KI-Richtlinie

Gültig ab: 2026-03-25

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für KI-gestützte Funktionalität von DBR77 in unseren Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Empfehlungsengines, Matching- und Ranking-Tools, Anomalieinterpretation, Narrativ- oder Berichtsgenerierung, Scorecards und Bewertungen, industrieller Schlussfolgerungsfunktionen und generativer Benutzeroberflächen.

2. Grundprinzipien

Die KI-Position von DBR77 ist:

  • assistierend, nicht autonom,
  • menschengeprüft, nicht selbstausführend,
  • vertraglich begrenzt, nicht marketingseitig ausgeweitet,
  • datenkontrolliert, nicht standardmäßig zum Training.

3. Beabsichtigte Nutzung

DBR77-KI-Funktionen sollen Nutzern helfen, Informationen zu strukturieren, Entwürfe zu erzeugen, Optionen zu priorisieren, Eingaben zusammenzufassen, Muster aufzuzeigen und menschliche Entscheidungen zu unterstützen. Sofern ein Produktanhang nicht ausdrücklich anderes vorsieht, sollen KI-Ausgaben professionelles Urteil informieren, nicht ersetzen.

4. Kein-Training-Standard

Sofern DBR77 und der jeweilige Kunde nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, werden kundenübermittelte Daten, kundenspezifische Prompts, Uploads, Workflow-Aufzeichnungen und operative Datensätze nicht zum Training von DBR77-eigenen oder Drittanbieter-Foundation-Modellen verwendet.

5. Menschliche Prüfpflicht

KI-Ausgaben müssen von qualifiziertem Personal geprüft werden, bevor sie genutzt werden für:

  • operative Entscheidungen,
  • technische oder Prozessänderungen,
  • sicherheitsrelevante Maßnahmen,
  • rechtliche oder regulatorische Verlässlichkeit,
  • Personalarbeit,
  • Beschaffungs- oder Investitionsverpflichtungen,
  • finanzielle Freigaben,
  • Management- oder kundenorientierte Schlussfolgerungen.

6. Was KI-Ausgaben nicht sind

Sofern in einer unterzeichneten Vereinbarung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist, sind KI-Ausgaben nicht:

  • Rechtsberatung,
  • Steuerberatung,
  • Buchführungsberatung,
  • technische Zertifizierung,
  • Sicherheitszertifizierung,
  • medizinische Beratung,
  • Arbeits- oder HR-Beratung,
  • garantierte ROI-Analyse,
  • unabhängiges Sachverständigengutachten.

7. Kundenpflichten

Der Kunde bleibt verantwortlich für:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit, Qualität und Angemessenheit der Eingabedaten,
  • Prüfung von Genauigkeit, Vollständigkeit und Machbarkeit der Ausgaben,
  • Bewertung der Eignung einer Ausgabe im Kontext des Kunden,
  • Einholung interner oder externer Freigaben vor Maßnahmen auf Grundlage einer Ausgabe,
  • sicherstellung, dass die Nutzung von KI-Funktionen Recht, Vertrag und interne Vorgaben einhält.

8. Verbotene oder eingeschränkte Nutzungen

Sofern nicht separat validiert, risikobewertet und ausdrücklich vertraglich geregelt, darf DBR77-KI nicht als alleinige Grundlage dienen für:

  • Maschinensteuerung oder Maschinensicherheit,
  • Notfallreaktionsentscheidungen,
  • medizinische Diagnose oder Behandlung,
  • Anstellungs- oder Kandidatenbewertungsentscheidungen,
  • rechtlich determiniertes automatisiertes Profiling,
  • Sanktionsscreening oder Exportkontrollfreigaben,
  • autonome Beschaffungs-, Finanzierungs- oder Investitionsentscheidungen.

Nutzer dürfen DBR77-KI-Funktionen nicht nutzen, um rechtswidrige, schutzrechtsverletzende, täuschende, belästigende, böswillige oder die Privatsphäre verletzende Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten.

9. Modellzusammensetzung und Routing

DBR77 kann proprietäre Modelle, Drittmodelle, regelbasierte Logik, Retrieval-Systeme, Vektorsuche, Rankingsysteme, Workflow-Automatisierung und menschliche Prüfebenen kombinieren. DBR77 kann die Zusammensetzung dieser Systeme aus Performance-, Sicherheits-, Kosten- oder Betriebsgründen ändern.

DBR77 ist nicht verpflichtet, Implementierungsdetails offenzulegen, über das hinaus, was für Sicherheit, Vertrag, Due Diligence oder Regulierung angemessen ist.

10. Produkt-spezifische Vorrangregeln

Produktanlagen können strengere oder spezifischere Regeln für KI-Funktionen vorsehen, einschließlich:

  • Ausgabewarnungen,
  • Deployment-Beschränkungen,
  • branchenspezifischen Einschränkungen,
  • Private-Deployment-Optionen,
  • Infrastruktur- oder Residency-Grenzen,
  • zusätzlicher Kundenpflichten.

Bei Konflikt zwischen produktspezifischem Dokument und dieser Richtlinie gilt für das betreffende Produkt die strengere Regel.

11. Öffentliche Offenlegungsdisziplin

Öffentliche KI-Aussagen sollten zurückhaltend formuliert sein und keine Modellnamen, detaillierte Architektur oder Trainingsmethoden offenlegen, es sei denn, DBR77 entscheidet ausdrücklich zur Veröffentlichung.

12. Änderungen

DBR77 kann diese Richtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die aktuelle Version wird mit neuem Gültigkeitsdatum veröffentlicht.